Der Krieg in der Ukraine hat die Diskussion um die Wehrpflicht neu angefacht. Bis 2027 sollen allein in Litauen 5.000 Soldatinnen und Soldaten stationiert sein. Die Bundeswehr sucht Personal und den Dialog mit der Gesellschaft – wie jetzt beim ersten Nationalen Veteranentag. Welche Fragen du dir stellen solltest, wenn du keinen Dienst an der Waffe leisten willst, weiß der Friedensbeauftragte der pfälzischen Landeskirche, Gregor Rehm.
Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung können alle stellen, die wehrpflichtig sind. Das sind in Deutschland alle Männer zwischen dem 18. und dem 65. Lebensjahr, die diensttauglich sind. Der Antrag kann bereits ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag gestellt werden. Allerdings wird dann auch zur Musterung eingeladen, bei der ein Arzt die Diensttauglichkeit feststellt. Soldaten und Reservisten können ebenfalls verweigern.
Aktuell ist vom Grundgesetz nur gedeckt, dass Männer zur Wehrpflicht einberufen werden können. Es kommt also darauf an, ob im Personalausweis als Geschlechtsmerkmal „männlich“ eingetragen ist.
Die Musterung ist in erster Linie eine körperliche Gesundheitsuntersuchung, ähnlich beim Eintritt in den öffentlichen Dienst. Es gibt auch psychologische Fragestellungen. Aber aus den letzten Berichten haben wir keinen Hinweis, dass das ein schikanöses Verfahren ist, wie das in alten Musterungsbeschreibungen zu lesen ist.
Wer den Antrag aus ehrlichen Gewissensgründen stellt, hat sehr gute Chancen auf Anerkennung – die Quote liegt nahezu bei 100 Prozent. Es handelt sich um ein rechtsstaatliches Verfahren, das nicht darauf ausgelegt ist, Antragstellende scheitern zu lassen. Für Soldatinnen und Soldaten im aktiven Dienst kann das Verfahren jedoch anspruchsvoller sein.
Für die allermeisten Fälle reicht die inhaltliche Beratung. Die Rechtsberatung ist in der Regel für Soldatinnen und Soldaten im aktiven Dienst sinnvoll, etwa, wenn es um die Frage geht, ob Ausbildungskosten zurückzuzahlen sind und in welcher Höhe. In solchen Fällen kann die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung und Frieden Anwälte vermitteln, mit denen bereits gute Erfahrungen gemacht wurden.
Die erste relevante Größe ist das Grundgesetz mit Artikel vier. Er zählt zu den sogenannten Ewigkeitsartikeln, ist also sehr hoch in unserem Rechtssystem verankert. Dazu gibt es das Kriegsdienstverweigerer Gesetz (KDVG), in dem geregelt ist, wie das Verfahren ablaufen muss. Und es gibt noch das Soldatengesetz und das Wehrpflichtgesetz, die eine Rolle spielen können.
Gehört ein Pflichtdienst zur Solidarität in der Gesellschaft? Oder ist es gerade Ausdruck einer freien Gesellschaft, Nein sagen zu dürfen?
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