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Kirchliche Aufgaben erfüllen

FAQ: Staatsleistungen und Kirche

Staatsleistungen für die Kirche
Esther Stosch

Was steckt hinter Staatsleistungen? Mit kurzen Fragen und Antworten erklärt Antje die geschichtlichen und finanziellen Hintergründe.

von Antje Schmitz

Der Staat zahlt den Kirchen jährlich Beträge in Millionenhöhe. Die sogenannten Staatsleistungen. Findest du unverständlich? Wir geben dir einen Überblick über die Sache. 

Was sind Staatsleistungen?

Staatsleistungen sind dauerhafte Zahlungen. Die evangelischen Kirchen und katholischen Diözesen erhalten sie von 14 Bundesländern. Die Ausnahmen: Hamburg und Bremen. Die Länder entschädigen die Kirchen dafür, dass ihnen vor allem im 16. und im 19. Jahrhundert kirchliche Güter und Grundstücke weggenommen, also enteignet wurden. Mit ihren Wäldern, Ländereien und Bauernhöfen konnte die evangelische Kirche Erträge erwirtschaften, aus denen sie die Pfarrpersonen versorgte und ihre Arbeit finanzierte.

Als Ausgleich für die umfangreichen Enteignungen verpflichteten sich die Fürstentümer, den Kirchen Ersatzleistungen zu zahlen – die Staatsleistungen. Diese werden seit rund 200 Jahren gezahlt.

Wer bestimmt die Höhe der Staatsleistungen?

Dies ist in vielen Verträgen zwischen einzelnen Bundesländern und den Kirchen geregelt. Regional gibt es große Unterschiede. Die höchsten Staatsleistungen zahlen laut evangelischem Pressedienst (epd) Baden-Württemberg und Bayern. Die Bundesländer geben an, im Jahr 2023 638 Millionen Euro an die 27 katholischen Bistümer und 20 Landeskirchen bezahlt zu haben. 

Was bedeutet Ablösung?

Die jährlichen Zahlungen sollen gestoppt werden. Hierfür sollen die Kirchen eine einmalige angemessene Entschädigung bekommen. Diese löst die Staatsleistungen ab.

Warum überhaupt Ablösung?

Weil es ein Verfassungsauftrag ist. In Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 steht: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Grundgesetzes von 1949. So steht es in Artikel 140. Abgelöst werden sollen alle Staatsleistungen, die auf Grund von Enteignungen vor dem 14. August 1919 vorgenommen wurden.

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Wer entscheidet über die Staatsleistungen?

Die Grundsätze der Ablösung bestimmt der Deutsche Bundestag, also die Abgeordneten. So steht es in Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung.

Warum jetzt?

Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, „in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ zu schaffen.

Wie hoch ist die Ablösung?

Das ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Wichtig ist hier das Wort „fair“ im Koalitionsvertrag.

„Fair“ bedeutet für die Kirchen, dass die Ablösesumme es ihnen ermöglicht, ihren Aufgaben wie bisher nachzukommen. Sie wünschen sich eine Ablösung nach dem Äquivalenzprinzip.

Was ist das Äquivalenzprinzip?

Der Begriff stammt aus der Finanzmathematik und bezeichnet die Gleichwertigkeit zweier Zahlungsströme.

Was heißt das in Zahlen?

Rund 638 Millionen Euro zahlen die Länder einer epd-Umfrage zufolge in diesem Jahr, hauptsächlich an evangelische (rund 356 Millionen Euro) und katholische (rund  247 Millionen Euro) Kirche. Die Landeskirchen in Baden-Württemberg bekommen aktuell rund 141 Millionen Euro jährlich an Staatsleistungen vom Land. Laut epd zahlt das Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr rund 29 Millionen Euro an die evangelischen Landeskirchen und rund 37 Millionen Euro an die katholischen Bistümer. Hessen zahlt rund 43 Millionen Euro an die evangelischen Landeskirchen und rund 17 Millionen Euro an die katholischen Bistümer. 

Die jeweiligen Ablösesummen sollten also jährlich genauso hoch sein, das die Landeskirchen auch weiterhin ihre seelsorgerlichen, sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen können. Ob das gelingt, ist offen.

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Wie lange dauert der Prozess?

Laut epd hat das Ende der Staatsleistungen für die Länder keine Priorität. Es sei ein schlechter Zeitpunkt, hieß es etwa aus Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Nordrhein-Westfalen. Hessen und Rheinland-Pfalz erklärten wiederum, man sei grundsätzlich offen gegenüber diesem Vorhaben der Bundesregierung, zentrale Fragen müssten aber noch geklärt werden.

Noch in dieser Wahlperiode will die Ampel-Koalition ein entsprechendes Grundsätzegesetz vorlegen. Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln, die Länder sind finanziell in der Pflicht. Die Beratungen mit Vertretern von Bund, Ländern und Kirchen liegen aber wegen des Widerstands der Länder derzeit auf Eis.