Anzeige
Anzeige
Weihnachten in der Kirche

Weihnachtsgottesdienste: Was geht im Lockdown?

Gottesdienst Pandemie
Thomas Lohnes/epd

Weihnachten 2020 und Corona. Darf ich in die Kirche gehen? Und was ist überhaupt erlaubt? Die wichtigsten Fakten.

Jetzt ist er da - der harte Lockdown! Fast alle Geschäfte sind dicht. Heißt: Zu Hause bleiben, Kontakte weiter reduzieren und möglichst nicht shoppen gehen. Über Weihnachten gibt es zwar eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, aber was ist mit den Gottesdiensten? Wir haben es für dich geklärt.

Das Gute zuerst: Grundsätzlich dürfen Weihnachtsgottedienste stattfinden. Und zwar sowohl in Hessen als auch in Rheinland Pfalz. Aufgrund der hohen Infektionszahlen wird aber auch hier bei den Schutzkonzepten nachgesteuert. Nach einem Spitzengespräch der Kirchen mit Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier ist nun auch das detailierte Vorgehen in Hessen geklärt.

Zuvor hatte der Sprecher Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Volker Rahn, gesagt:  „Die Hygienekonzepte der klassischen Gottesdienste stimmen und sie sind aus unserer Sicht sicher.“

 

 

Das gilt in Hessen

  • Weihnachtsgottesdienste bleiben erlaubt.
  • In welcher Form gefeiert wird entscheiden die Kirchengemeinden vor Ort. Überall gelten die Abstands- und Hygieneregeln.
  • Auch späte Christmetten sind erlaubt. Dafür werden die Ausgangsperren am 24. Dezember auf 0 Uhr und am 25. und 26. Dezember auf 22 Uhr verlängert. Dies gilt auch in den hessischen Hotspots. Also in allen Kreisen, Städten und Gemeinden mit einer Inzidenz von über 200 pro 100.000 Einwohnern.
  • Es darf nicht gesungen werden. Und zwar weder innerhalb noch außerhalb der Kirche.
  • Für jeden Gottesdienst muss man sich vorher anmelden und Name und Anschrift angeben. So sollen Infektionsketten verfolgt werden können. Hier gilt: Wer zuerst kommt malt zuerst. Also informiere dich rechtzeitig bei deiner Kirche, die du immer an Weihnachten besuchst.

Das gilt in Rheinland-Pfalz

  • Gottesdienste sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Wie in Hessen ist auch in Rheinland-Pfalz das Singen untersagt.
  • Werden mehrere Gottesdienste in Folge abgehalten, so soll ein Zeitraum von mindestens einer Stunde zwischen Ende und Anfang des jeweiligen Gottesdienstes freigehalten werden.
  • Wenn zu einem Gottesdienst besonders viele Besucher erwartet werden, musst du dich vorher anmelden. Auch hier gilt also, informiere dich bei der jeweiligen Gemeinde vorab.