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DIGITALER NACHLASS

Nach dem Tod: Was passiert mit meinen Daten?

So geht es mit Online-Accounts nach dem Tod weiter.
Moritz Pähler
Es lohnt sich, seinen digitalen Nachlass zu regeln.

Jeder hinterlässt nach dem Tod Daten. Aber was soll mit denen passieren?

Wer denkt schon gerne über seinen Tod nach und über das, was dann mit seinen Hinterlassenschaften passiert? Mark Röhrig, Mitgründer des Start-up's „Userwill“ sagt: „zu wenige“. Denn für viele sei der „Tod” nach wie vor ein Tabu-Thema. Doch es ist wichtig, sich schon früh um seinen Nachlass zu kümmern. Auch um seinen digitalen Nachlass.

Was passiert mit deinen Online-Profilen nach dem Tod?

Der umfasst dein gesamtes Onlineleben. Angefangen von Abos bei Streamingdiensten, über digitale Nachrichten und Cloudspeicher bis hin zu Depots oder dem Onlinebanking. Damit sparst du deinen Angehörigen im Todesfall eine ganze Menge Arbeit.

Es ist wichtig, sich frühzeitig um seinen digitalen Nachlass zu kümmern

Mark Röhrig

Ein Drittel regelt digitales Erbe

Laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom kümmern sich in Deutschland 40 Prozent um ihren digitalen Nachlass. Hierfür wurden 1.003 Internetuser:innen befragt. 16 Prozent haben ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. 

Dass du dich schon früh drum kümmern solltest, begründet Mark Röhrig auch damit, dass immer mehr digital stattfindet. Er betont, wie wichtig es sei, regelmäßig zu überprüfen, welche Accounts weiterhin bestehen und ob evtl. etwas dazugekommen ist. Mark Röhrig empfiehlt den digitalen Nachlass jährlich zu aktualisieren.

Digitales Profil anlegen: Herausfinden, wo du dich rumtreibst

Weißt du, wo du überall Accounts hast und dich registriert hast? Hier kommen Mark Röhrig und seine Start-up-Kolleg:innen ins Spiel. Sie haben eine Liste mit über 28 Plattformen erstellt. Diese Liste kannst du durchgehen und schauen, ob du Accounts bei einer der Plattformen hast, die aufgelistet sind. Extra-Tipp von Mark Röhrig: „Geh deine Mail-Verläufe durch.“ Denn normalerweise bekommst du eine Mail-Benachrichtigung, wenn eine Registrierung erfolgreich war.

Hier setzt ihr Start-up an: Bei Userwill registrierst du dich und hinterlegst deine E-Mail-Adresse. Im nächsten Schritt verknüpfst du deine Konten mit Userwill und legst fest, was im Todesfall mit ihnen passieren soll.

Mit jungen Jahren haben Sie ein Start-up gegründet: Mark Röhrig und Frederic Heigel
privat
Mark Röhrig ist Mitgründer des Start-up's „Userwill".

Was soll mit Accounts nach dem Tod passieren?

Du kannst entscheiden, ob deine Accounts gelöscht werden sollen. Einige Plattformen bieten aber auch einen sogenannten Gedenkzustand an. Das bedeutet, wenn du irgendwann verstorben sein solltest, werden etwa deine Facebook-Freund:innen an deinem Geburtstag nicht mehr benachrichtigt. Außerdem können dann keine Freundschaftsanfragen mehr gestellt werden. Im Gedenkzustand können Bilder und Videos aber erhalten bleiben, um an die verstorbene Person zu erinnern.

Bei Userwill bekommen Angehörige eine kleine „Versichertenkarte“. Auf der ist ein QR-Code drauf und eine Nummer. Wenn jemand verstorben ist, können sie den Code scannen und eine Sterbeurkunde hochlanden. Das Team kümmert sich dann um den bürokratischen Aufwand und kontaktiert die Plattformen. So müssen die Hinterlassenen im Todesfall nicht mehr jede Plattform einzeln kontaktieren.

Aber wenn deine Angehörigen wissen, was sie für dich tun sollen, können sie auch selbst eine Sterbeurkunde hochladen und sich um dein digitales Erbe kümmern

Was tun, wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist?

Der Bundesgerichtshof hat 2018 geurteilt, dass die Erben einer verstorbenen Person Zugang zu den Benutzerkonten ihres verstorbenen Mitmenschen haben dürfen. Das stärkt die Rechte der Hinterlassenen. Das gilt auch, wenn du es in den Nutzereinstellungen der Konten anders festgelegt hat. 

Das ist immer eine Menge Aufwand und einfach viel Stress.

Mark Röhrig

Wenn die Erben ein Passwort nicht kennen, müssen sie sich an den Dienstanbieter, etwa den E-Mail-Anbieter, wenden. Der ist dann dazu verpflichtet, ein Zugang zu dem Konto zu ermöglichen. Dann dürfen die Erben beispielsweise Chats einsehen oder laufende Verträge kündigen.

Was sie allerdings nicht dürfen: Sie dürfen weder neue Inhalte erstellen, noch dürfen sie bestehenden Content verändern. Angehörige haben also lediglich Zugriff auf die Accounts. Der digitale Nachlass ist damit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen. 

Du kannst natürlich Zugangsdaten mit Passwörtern auflisten und für Angehörige sicher hinterlegen. Das geht ganz einfach mit Stift und Zettel oder mit einem digitalen Passwortmanager. Im Fall des Falles können sie dann auch kostenpflichtige Abos ohne große Hürden schnell kündigen und löschen. Mark Röhrig betont, dass sei immer eine persönliche Entscheidung.

Checkliste: So regelst du deinen digitalen Nachlass

  1. Zunächst solltest du schauen, welche Online-Konten du besitzt. Fertige dir eine Liste an, um dir einen Überblick zu verschaffen.
  2. Sprich mit deinen Angehörigen. Klär sie auf und teile ihnen deine Wünsche mit, wie mit deinen Onlinekonten im Todesfall umgegangen werden soll. Wichtig ist, dass du offen mit deiner Familie drüber sprichst – auch, wenn es ein schwieriges Thema ist.
  3. Wenn alle Angelegenheiten geklärt sind, kannst du das Besprochene in einem Testament festhalten. Etwa in einem digitalen Testament oder in einem klassischen Testament beim Notar. Auch hier kannst du bestimmen, was mit deinen Online-Konten passieren soll und welche Personen zuständig sein sollen.
  4. Im Todesfall: Angehörige sollten im Todesfall wissen, wo Dokumente und Online-Konten sind, dass sie einfach frühzeitig Bescheid wissen, was zu tun ist und wo sie alle wichtigen Unterlagen vorfinden.

Nachlass-Einstellungen bei Meta & Google

Bei Facebook kannst du bestimmen, wer sich im Falle deines Todes um deinen Account kümmern soll. Dieser Nachlasskontakt darf dann zum Beispiel das Profil löschen. Wenn er es weiterlaufen lässt, kann diese Person Gedenkbeiträge posten, die an die verstorbene Person erinnern. So kann den Angehörigen Bescheid gegeben werden, die z.B. auf der anderen Seite der Welt leben und noch nichts vom Tod des oder der Bekannten mitbekommen hatten.

Bei Instagram können Angehörige dein Profil in den Gedenkzustand versetzen. Das funktioniert allerdings nur mit einem Sterbenachweis. Wenn das Profil dann im Gedenkzustand ist, kann sich niemand mehr anmelden und Dinge ändern. Der Vorteil beim „Profil im Gedenkzustand” ist, dass in der Biografie der verstorbenen Person „in Gedenken an” vor dem Namen steht. Direkte Familienangehörige können das Profil auch dauerhaft löschen.

Wenn du einen Google-Account hast, kannst du den Konto-­Inaktivität-Manager nutzen: Damit kannst du bis zu zehn Personen ernennen, die eine Nachricht bekommen, wenn dein Account zwischen drei und 18 Monaten nicht aktiv ist. Diese Zeit kannst du bestimmen. Die benachrichtigten Personen können in dieser Zeit die wichtigsten Daten herunterladen.

Hast du dich schon um deinen digitalen Nachlass gekümmert?

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Vorsorge fürs Jenseits: Woran du jetzt denken solltest

Mark Röhrig hat zusammen mit Gleichaltrigen das Start-up „Userwill” gegründet. Die Idee hatte sein Kollege Frederic Heigel. In dessen Umfeld ist eine Person gestorben, die sich nicht um ihren digitalen Nachlass gekümmert hat. Dort hat er dann festgestellt, wie schwierig es ist, das digitale (Nach-)Leben eines geliebten Menschen zu verwalten.

Frederic wollte sein angeeignetes Wissen an Menschen weitergeben, die im Sterben liegen. Mit einem kleinen Team haben sie damals in einem Hospiz an der Bergstraße über 1.000 Menschen ehrenamtlich darüber aufgeklärt, was mir ihren Daten passiert und was sie tun sollten. Daraus wurde 2022 das Start-up „Userwill“.