Glaube

EKHN schließt Extremisten aus Kirchenämtern aus

Eine Hand ist erhoben. Mehrere Menschen in einem dunklen Raum. Im Hintergrund ein Kreuz
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Die Kirchensynode in Frankfurt am Main hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Vertreter menschenverachtender Positionen nicht in Kirchenvorstände gewählt werden dürfen. Die Synode sprach sich gegen völkischen Nationalismus und für Vielfalt aus.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat völkischen Nationalismus und Rechtsextremismus für unvereinbar mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild erklärt. Sie verabschiedete am Freitag in Frankfurt am Main eine Verschärfung der Wahlordnung von Kirchenvorständen. Demnach dürfen keine Personen in Kirchenämter gewählt werden, die „extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen vertreten oder in Organisationen Mitglied sind oder sich betätigen, die entsprechende Positionen vertreten“. Auch könnten entsprechende Äußerungen zum Verlust eines kirchlichen Amtes führen. Die Änderung des Kirchengesetzes wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.

Gesetz tritt vor Kirchenvorstandswahlen in Kraft

Jesus Christus habe sich besonders den Schwachen zugewandt, begründete Kirchenpräsidentin Christiane Tietz. Nach christlicher Überzeugung habe jeder Mensch den gleichen Wert, in der Kirche seien alle Menschen willkommen. Das Christentum überschreite Grenzen und sei untrennbar mit dem Judentum verbunden. Das Kirchengesetz soll zum 1. Mai und damit vor der Vorbereitung der Kirchenvorstandswahlen im nächsten Jahr in Kraft treten. Unmittelbar nach dem Beschluss verabschiedeten die Delegierten einstimmig und ohne Enthaltungen eine Resolution für Menschenwürde und Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Menschenverachtung.

„Alle Menschen haben gleiche Rechte“

„Am rechten Rand des politischen Spektrums werden christliche Botschaften und Werte zunehmend umgedeutet und im Rahmen einer völkisch-nationalistischen Gesinnung instrumentalisiert“, heißt es darin. „Wir setzen uns als Kirche öffentlich dafür ein, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Wir widersetzen uns Angriffen auf Einzelne und ganze Menschengruppen.“ Die Kirche setze sich nach dem Vorbild Jesu Christi ein für gesellschaftlich Ausgegrenzte, wohnungs- oder arbeitslose Menschen, Geflüchtete und Kranke. „Wir stellen uns einem autoritären Umbau, der Ängste instrumentalisiert, um gezielt Machtpositionen auszubauen, entschieden entgegen“, heißt es in der Resolution.

Wo ähnliche Regelungen greifen

Auch in anderen evangelischen Landeskirchen existieren vergleichbare Regelungen, etwa in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) oder Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Auch in der pfälzischen Landeskirche und der Landeskirche in Kurhessen-Waldeck haben die Landessynoden eine Unvereinbarkeit von extremistischen Haltungen mit Kirchenämtern beschlossen.