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Segnung homosexueller Paare

Evangelischer Pfarrer will katholische homosexuelle Paare segnen

Niesner segnet auch katholische Homosexuelle
Jörn von Lutzau

Pfarrer Jörg Niesner will katholischen homosexuellen Paaren helfen. Sexualität dürfe dem Segen nicht im Weg stehen.

Der Vatikan ist dagegen, homosexuelle Paare zu segnen. Wenn die nicht dürfen, dann machen wir es doch. So jedenfalls der Vorschlag des evangelische Pfarrers Jörg Niesner. Er will katholische homosexuelle Paare trauen, wenn diese wegen ihrer Sexualität keinen Segen in einer katholischen Kirche empfangen dürfen.

Warum?

„Ich finde es wichtig, auch gleichgeschlechtlichen katholischen Paaren eine Trauung zu ermöglichen, die dafür nicht ihrer eigenen Kirche den Rücken kehren wollen. Auf diese Weise können wir uns ökumenisch aushelfen. Wenn Menschen, gleich welcher Sexualität, Segen begehren, sollten wir unsere Türen weit öffnen.“

Es wäre bitter und traurig, wenn homosexuelle Gläubige die katholische Kirche verlassen, weil sich dann in dieser Frage nichts mehr bewegen würde.

Ist das jetzt schon möglich?

Nein. Aktuell können katholische Paare nicht von einem evangelischen Pfarrer oder Pfarrerin getraut werden. Bislang erlaubt die evangelische Kirche nur Trauungen, wenn einer der Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Jörg Niesner spricht sich dafür aus, im evangelischen Kirchenrecht eine Ausnahme zu schaffen.

Hintergrund

Die vatikanische Glaubenskongregation hatte in der vergangenen Woche Segnungsfeiern für homosexuelle Paare untersagt. Die Glaubenskongregation betonte, es sei „nicht erlaubt, Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“.

Wie soll das gehen?

Niesner schlägt eine Änderung der Gottesdienstordnungen der einzelnen evangelischen Landeskirchen vor, damit evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer unter Umständen im Beisein eines katholischen Amtskollegen Paare segnen dürfen. Niesner plädiert dafür, für diesen Fall im Kirchenrecht eine Ausnahme hinzuzufügen mit der Begründung, Diskriminierung zu verhindern.

Die Ausnahmeregelung könnte nach Vorstellungen Niesners aber auch für freikirchliche Paare gelten, wenn dort die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht möglich ist. Die Trauung eines katholischen gleichgeschlechtlichen Paares würde dann als Amtshandlung in ein evangelisches Kirchenbuch eingetragen. In der katholischen Kirche besäße dies weiterhin keine Gültigkeit.

Welche Konsequenzen gäbe es? 

„Der Staat verwehrt diesen Paaren die Ehe nicht mehr, warum sollte das die Kirche tun?“, sagt der Pfarrer aus dem hessischen Laubach. Auch für katholische Priester könnte diese Regelung eine Erleichterung sein. Sie könnten ihre Paare weiterhin seelsorgerlich begleiten, bei dem Gottesdienst anwesend sein und sogar predigen, ohne selbst segnen zu müssen, betont Niesner.